Mustersatzung für einen Verein
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Enthalten sind nur die aus steuerlichen Gründen notwendige Bestimmungen
des Gemeinnützigkeitsrechts ohne Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Vorschriften
des BGB vgl. AEAO zu § 60 AO, s. Anhang 2c
§1
Der___________________________________________________________________(e.V.)
mit Sitz in
verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige-mildtätige-kirchliche-Zwecke
(nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO).
Zweck des Vereins ist
z.B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt- Landschafts und Denkmalschutzes, der Jugend und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch___________________________
z.B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vorgabe von Forschungsaufträgen, Unterhaltung einer Schule, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges, Errichtung von Naturschutzgebieten, Unterhaltung eines Kindergartens, Kinder-Jugendheimes, Unterhaltung eines Altenheimes, eines Erholungsheimes, Bekämpfung des Drogenmißbrauchs, des Lärms,
Errichtung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
§2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Es darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
a) an - den - die - das- _______________________________________________________
(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft)
-der - die - das - es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat,
oder
b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft)
zwecks Verwendung für _______________________________________________________
(Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z.B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Unterstützung von Personen , die im Sinne von § 53 AO wegen
bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in
Alternativ zu §5
Kann aus zwingenden Gründen der künftige Verwendungszweck jetzt noch nicht angegeben werden (§61 Abs. 2AO) , so kommt folgende Bestimmung über die Vermögensbildung in Betracht:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung
des Finanzamts ausgeführt werden."
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